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Die Gewährleistung - stets nach §13 VOB/B - bezieht sich auf einen unveränderten Standort bei sachgemäßer Benutzung und Aufstellung - ausgenommen sind Verschleißteile (z.B. Rolladengurte).
PE Einzel
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2 Jahre ab Bereitstellung
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PE Gebäude
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2 Jahre ab Abnahme |
Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ist optional und auf Anfrage natürlich möglich.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Allgemeinen Lieferbedingungen:
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Themen gern an!
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