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Gewährleistung

Es ist wichtig, dass gute Qualität zeitlichen Bestand hat. Die Gewährleistung - stets nach §13 VOB/B - bezieht sich auf einen unveränderten Standort bei sachgemäßer Benutzung und Aufstellung - ausgenommen sind Verschleißteile (z.B. Rolladengurte).

Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ist optional und auf Anfrage natürlich möglich. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Allgemeinen Lieferbedingungen und bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema gern an!

Gewährleistung Containergebäude

  • PE Gebäude 2 Jahre ab Bereitstellung inklusive - außer Wartungs- und Verschleißteile
  • Gewährleistung nicht auf Montagestellen, wenn Montage durch Kunden erfolgt
  • auf Wunsch Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf bis zu 4 Jahre nach VOB

Gewährleistung für Bürocontainer

  • PE Einzel 2 Jahre ab Bereitstellung inklusive - außer Wartungs- und Verschleißteile
  • auf Wunsch Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf bis zu 4 Jahre nach VOB

Gewährleistung für Seecontainer, Lagercontainer und Stahlcontainer

  • L-Qualität - werksneue Lagercontainer
    1 Jahr ab Bereitstellung
  • A-Qualität - neuwertige Seecontainer
    1 Jahr ab Bereitstellung
  • B-Qualität - gebrauchte Seecontainer
    keine Gewährleistung
  • C-Qualität - stark gebrauchte Seecontainer
    keine Gewährleistung