Anfang August verabschiedet, tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 1. November 2020 in Kraft. Es ersetzt das bisher geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Das GEG ist ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk, das die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden definiert.
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Weitere Informationen zum GEG stellt die Website des Innenministeriums bereit.